Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Für alle Verträge ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen maßgebend. Einer ausdrücklichen Zustimmung des Bestellers bedarf es hierzu nicht. Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer auch dann nicht, wenn sich der Besteller ausdrücklich auf sie beruft und/oder der Lieferer ihrer Anwendbarkeit nicht widerspricht.
Sämtliche Angebote sind in bezug auf Preise, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Die erteilten Aufträge gelten erst nach Auftragsbestätigung des Lieferers als rechtsverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Berechnung wird jeweils zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise vorgenommen. Der Lieferer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich der Rohmaterial- und Hilfsstoffpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentlicher Abgaben oder sonstiger für die Kalkulation maßgeblicher Umstände eintritt.
Zahlungen
Der Kunde hat keinerlei Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund.
1. | Standardmaße ohne Zuschnitt |
1.1. | Barzahlung bei Anlieferung / Abholung |
1.2. | Überweisung vor Lieferung unter Angabe der Rechnungs-Nr. auf Geschäftskonto Fa. Montagebau Vokoun GmbH Deutsche Bank Halle (BLZ 860 700 00) Kto.-Nr.: 537 370 9 |
2. | Lieferung /Abholung von Zuschnittmaßen |
2.1. | 30 % Anzahlung auf Geschäftskonto Fa. Montagebau Vokoun GmbH Deutsche Bank Halle (BLZ 860 700 00) Kto.-Nr.: 537 370 9 Restzahlung in Bar bei Lieferung / Abholung |
2.2. | Überweisung vor Zuschnitt / Lieferung unter Angabe der Rechnungs-Nr. auf Geschäftskonto Fa. Montagebau Vokoun GmbH Deutsche Bank Halle (BLZ 860 700 00) Kto.-Nr.: 537 370 9 |
3. Lieferfristen
Lieferfristen in Auftragsbestätigungen des Lieferers werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nicht zur Geltendmachung von Verzug-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferer zu Teilleistungen berechtigt. Aus der Verzögerung einzelner Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.
Ereignisse höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen usw. und auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder den von uns zur Erfüllung der Verbindlichkeiten beauftragten Unternehmen eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4. Versandkosten
Warenwert | Transportkosten nach Entfernung | ||||
bis 25km | bis 50km | bis 100km | bis 200km | über 200km | |
bis 1.000,00 € | Frachtfrei | 50,00 € | 100,00 € | 150,00 € | auf Anfrage |
1.000,00 bis 2.000,00 € | Frachtfrei | Frachtfrei | 50,00 € | 100,00 € | auf Anfrage |
2.000,00 bis 5.000,00 € | Frachtfrei | Frachtfrei | Frachtfrei | 50,00 € | auf Anfrage |
ab 5.000,00 € | Frachtfrei | Frachtfrei | Frachtfrei | Frachtfrei | auf Anfrage |
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Fa. Montagebau Vokoun GmbH.
6. Beschaffenheit der Ware
Der Lieferer übernimmt nur die gleichen Garantien, welche die Vorlieferanten ihm gegenüber eingehen. Die Angaben zu den im Shop gezeigten Artikeln sowie unsere anwedungstechnische Beratung sind unverbindlich. Die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Einsatszweck ist eigenverantwortlich zu prüfen. Technische Änderungen vorbehalten, Abbildungen können vom eigentlichen Produkt abweichen.
7. Haftung
Soweit gemäß Ziffer 6 der vorstehenden Bedingungen Beanstandungen der Menge und der Beschaffenheit der Ware zulässig sind, müssen Mängelrügen sofort, bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Hierzu trifft den Besteller die Beweislast dafür, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, ist die gelieferte Ware in irgendeiner Form be- und verarbeitet, sind Mängelrügen ausgeschlossen.
Bei berechtigten, fristgemäßen Beanstandungen wird gegen Rückgabe des fehlerhaften Materials Ersatz geliefert, vorausgesetzt, dass sich die Ware noch im Zustand der Lieferung befindet. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, wie z.B. ein Recht auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder dergleichen, sind ausgeschlossen.
Weist ein Besteller nach, dass er ohne sein Verschulden infolge Be- oder Verarbeitung der Ware nicht mehr in der Lage ist, die beanstandete Menge im Zustand der Lieferung zurückzugeben, so der Besteller für diesen be- oder verarbeiteten Teil der fehlenden Ware Minderung des Kaufpreises verlangen. Der Lieferer behält sich vor, statt der Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung eine andere, im Interesse beider Parteien angemessen berücksichtigende Regelung zu treffen. Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht Deutschlands.
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Halle /Saale.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Halle /Saale vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.